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   VGH Bayern, 01.12.1989 - 4 B 88.1720   

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VGH Bayern, 01.12.1989 - 4 B 88.1720 (https://dejure.org/1989,24461)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.1989 - 4 B 88.1720 (https://dejure.org/1989,24461)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 4 B 88.1720 (https://dejure.org/1989,24461)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 23.11.2010 - M 10 S 10.4524

    Bekanntgabefiktion; Ende der 3-Tages-Frist am Samstag; Fremdenverkehrsbeitrag;

    Es ist bei der Schätzung derjenige Betrag festzustellen, der bei Berücksichtigung aller Umstände die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat (BayVGH v. 1.12.1989 Az. 4 B 88.1720).

    Das gilt jedoch nur dann, wenn konkrete Umstände nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können, oder wenn der Abgabenschuldner insoweit keine ausreichenden oder keine brauchbaren Angaben macht (BayVGH v. 1.12.1989 a.a.O.).

    Selbst wenn das Widerspruchsverfahren bereits abgeschlossen oder nach Einlegung des Widerspruchs Untätigkeitsklage erhoben worden wäre, würde sich das Gericht auf die Aufhebung des für rechtswidrig erkannten Bescheids beschränken und dem Antragsgegner die ihm obliegende Ermittlung der Bemessungsgrundlagen überlassen (VG München v. 20.8.2007 Az. M 10 S 07.2509 u. BayVGH v. 1.12.1989 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 29.07.2020 - B 4 K 18.1057

    Fremdenverkehrsbeitrag, Tankstelle mit Shop, Vorteilssatz

    Es ist bei der Schätzung derjenige Betrag festzustellen, der bei Berücksichtigung aller Umstände die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat (BayVGH, U. v. 01.12.1989 - 4 B 88.1720).

    Das gilt jedoch nur dann, wenn konkrete Umstände nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können, oder wenn der Abgabenschuldner insoweit keine ausreichenden oder keine brauchbaren Angaben macht (BayVGH, U. v. 01.12.1989 - 4 B 88.1720).

    Vielmehr kann sich das Gericht auf die Aufhebung der für rechtswidrig erkannten Bescheide beschränken und der Gemeinde die ihr obliegende Ermittlung der Bemessungsgrundlagen überlassen (vgl. BayVGH, U.v. 01.12.1989 a.a.O., juris Leitsatz 2; VG München, B.v. 23.11.2010 - Az. M 10 S 10.4524, juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 4 ZB 17.689

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung, Richtsatzsammlung, Verwaltungsgerichte,

    Dieser Maßstab kann auf typische Durchschnittsfälle abstellen, wenn damit ein einigermaßen sicherer Schluss auf den Umfang des Vorteils möglich ist (BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - BayVGHE n.F. 43, 7; BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris Rn. 25; Gerhard Oehler, PdK Bayern, BayKAG, Erl. 6 zu Art. 6).

    Hierdurch wird im Regelfall das erforderliche Maß an Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen erreicht (BayVGH, U.v. 3.10.1986 - 4 N 85 A.460 - VGH n.F. 39, 75/78 f.; BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n.F. 43, 7; BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584

    Berechnung eines Fremdenverkehrsbeitrags

    In Anbetracht dieser Untätigkeit der Behörde kann es - jedenfalls in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte sein, die tatsächlichen Grundlagen für die Ermittlung des geforderten Beitrags erstmals selbst festzustellen oder zu schätzen (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n.F. 43, 7/11 = BayVBl 1990, 535).

    Unzulässig wird ein festgelegter Mindestbeitragssatz jedoch dann, wenn sich die Schätzung des branchendurchschnittlichen Gewinnanteils nicht auf nachprüfbare tatsächliche Grundlagen stützen kann, sondern auf einem freihändig "gegriffenen" Wert beruht (BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n.F. 43, 7/10 = BayVBl 1990, 535).

  • VG Bayreuth, 18.12.2019 - B 4 S 19.675

    Einstweiliger Rechtsschutz für Tankstellenbetreiber wegen Fremdenverkehrsbeitrags

    Es ist bei der Schätzung derjenige Betrag festzustellen, der bei Berücksichtigung aller Umstände die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat (BayVGH v. 01.12.1989 Az. 4 B 88.1720).

    Das gilt jedoch nur dann, wenn konkrete Umstände nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können, oder wenn der Abgabenschuldner insoweit keine ausreichenden oder keine brauchbaren Angaben macht (BayVGH v. 01.12.1989, Az. 4 B 88.1720).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325

    Fremdenverkehrsbeitrag, Mitwirkungspflicht und Vergleichsberechnung

    Daher ist auch bezüglich des umsatzstärksten Geschäftsfelds der Klägerin, des Bau- und Heimwerkerbedarfs, ein Rückgriff auf den entsprechenden Richtsatz möglich (vgl. zu den diesbezüglichen Grenzen auch BayVGH, U. v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n. F. 43, 7/10).
  • VGH Bayern, 12.12.2005 - 4 ZB 04.1684

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrsbeitragspflicht; Reha-Klinik;

    Die Ermittlung der Umsatzrendite durch Schätzung (§ 3 Abs. 5 FBS) betrifft - wie das Verwaltungsgericht zutreffend herausgestellt hat - den Bereich der Tatsachenfeststellung und nicht der Ermessensausübung; sie unterliegt deshalb vollumfänglich der gerichtlichen Nachprüfung (BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720, VGH n.F. 43, 7/8 ff. = BayVBl. 1990, 435 m.w.N.).
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